Rund 1700 Tonnen Feuerwerkskörper werden nach Schätzungen des BAFU alljährlich in der Schweiz verkauft. Darin enthalten sind ca. 450 Tonnen pyrotechnische Feuerwerkssätze. Beim Abbrennen entsteht daraus 310 Tonnen Feinstaub.
Die farbgebenden Metallverbindungen in den Feuerwerkssätzen gelangen nach dem Abbrennen als Niederschlag auch in Böden und Gewässer. Deren Belastung ist jedoch gering.
Das Abbrennen von Feuerwerk kreiert in kurzer Zeit lokal beträchtliche Mengen von Rauch und damit Feinstaub. Insbesondere bei windstillem Wetter kann dies bei empfindlichen Personen zu Atembeschwerden und Husten führen. Personen mit Erkrankungen der Atemwege und mit Kreislauferkrankungen sollten deshalb die unmittelbare Nähe von Feuerwerken meiden.
Kommunale 1.-August-Feuerwerke sind weniger problematisch, weil sie zeitlich beschränkt sind und der Rauch über den Köpfen und mit Abstand vom Publikum entweicht. Die Emissionen privater kleinerer Feuerwerkskörper wirken hingegen viel unmittelbarer und über längere Zeit auf den Menschen ein.
1.-August-Feuer können giftige Stoffe (z.B. Dioxine) freisetzen, wenn in ihnen Kunststoffabfälle, chemisch behandeltes Holz, Abbruchholz oder Bauabfälle verbrannt werden. In den letzten Jahren hat sich die Situation jedoch merklich gebessert. Holzstösse, zusammengesetzt aus trockenem, naturbelassenem Holz aus dem Wald oder aus Sägereien sowie getrocknetes Schwemmholz sind für ein 1.-August-Feuer problemlos.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Waldbrandgefahr ist den Anweisungen der kantonalen und lokalen Behörden unbedingt Folge zu leisten. (Quelle BAFU)